Truschnegg Immobilien, Graz, Steiermark

Kundenservice

In diesem Bereich finden Sie Interessantes vom Wohnrecht bis hin zu diversen Formularen.

Nebenkostenübersicht

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KAUF/VERKAUF von Immobilien - 291 kB

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Anmietung von einem Objekt - 311 kB

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Mieterselbstauskunft - 675 kB

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Meldezettel - 483 kB




Online Jahresabrechnung

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihre Jahresabrechnung, die Belege und die monatliche Vorschreibung einzusehen.

Zugang




Kündigung

Ihr Mietvertrag enthält genaue Regelungen für die Auflösung des Mietverhältnisses. In der Regel kann das Mietverhältnis vom Mieter zum Letzten eines jeden Monats, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist, aufgekündigt werden. Wurde eine Kaution als Sicherstellung für allfällige Schäden oder Mietrückstände eingehoben, wird diese mit dem Eckzinssatz verzinst.

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Mietvertragsauflösung - 596 kB

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Aufkündigung Garagenplatz - 602 kB

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Checkliste Umzug - 178 kB

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Guthabenanforderung - 626 kB




Versicherung

Die verwaltungstechnische Abwicklung aller Versicherungsangelegenheiten wird von der Hausverwaltung durchgeführt. Die Objekte sind gegen Brandschäden und Gebrechen an der Gebäudewasserleitung haftpflichtversichert. Der Versicherungsschutz umfasst dabei lediglich jene Bereiche, die mit dem Gebäude fest verbunden sind (Mauerwerk inkl. darin verlegter Installationen, Fliesen, fest verbundene Bodenbeläge, Malerei, etc.).

Wir möchten darauf hinweisen, dass keine gebäudeseitige Deckung für Schäden an Einrichtungsgegenständen im Inneren der Wohnungen sowie Einbruch (Wohnung, Auto in der Garage oder auf dem Abstellplatz) besteht und empfehlen daher den Abschluss entsprechender individueller und auf den Inhalt abgestimmter Versicherungen durch die Bewohner (Haushalts- bzw. Kaskoversicherung).

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Information Versicherung - 163 kB




Was tun im Schadensfall?

Für die Instandhaltung der Allgemeinteile eines Hauses ist der oder die Eigentümer zuständig (zum Teil durch Versicherungen abgedeckt), für Reparaturen im Inneren des Mietgegenstandes der/die jeweilige MieterIn. Melden Sie ein Gebrechen in Ihrer Wohnung bzw. Wohnhausanlage unverzüglich der Hausverwaltung.

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Schadensanzeige - 607 kB




Bewilligungen

Bewilligungspflichtig sind alle baulichen Maßnahmen durch den Nutzer, die die Außenhaut (z.B. Montage von Satellitenempfangsanlagen) oder die Bausubstanz (insbesondere die Statik) des Gebäudes betreffen, Änderungen der Schalldämmung bewirken können (z.B. Verlegung eines neuen Fußbodenbelags), Auswirkungen auf die Emissionsbelastung haben können (z.B. Abänderung der Heizungsanlage), eine Widmungsänderung bedeuten (z.B. Verlegung der Küche in einen anderen Raum) sowie jede Veränderung der Raumaufteilung (Versetzen von Zwischenwänden).

Grundsätzlich sind Veränderungen in der Wohnung beim Auszug rückzubauen, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Für alle Vorhaben ersuchen wir um schriftliches Ansuchen.

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Schlüsselbewilligung - 598 kB

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Zylinderbewilligung - 598 kB

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Bewilligung Sicherheitstüre - 600 kB

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Bewilligung Markise - 602 kB

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Bewilligung bauliche Veränderung - 612 kB

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Bewilligung Baderneuerung - 609 kB

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Bewilligung Balkonverfliesung - 600 kB

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Einzugsermächtigung - 597 kB

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Bewilligung Funkhandsender für Garagentor - 597 kB

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Anleitung zum Mülltrennen - 715 kB

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Antrag auf Befreiung von Rundfunkgebühren - 617 kB

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Information Wartungspflicht - 164 kB




Betriebskosten

Die Betriebskosten (BK) sind ein „Durchlaufposten” in der Buchhaltung der Hausverwaltung. Was von den MieterInnen an Betriebskosten bezahlt wird, geht zur Gänze an Lieferanten, Professionisten, Behörden, HausbesorgerInnen oder Betreuungsfirmen. Da die Betriebskosten im Voraus nicht exakt abschätzbar sind, wird eine monatliche Vorauszahlung zusammen mit der Miete eingehoben. Einmal jährlich erfolgt dann eine genaue Abrechnung. Ergeben sich daraus Mehrkosten, werden diese nachträglich den MieterInnen verrechnet; waren die Betriebskosten niedriger als die Summe der Vorauszahlungen, wird die Differenz rückerstattet.

Betriebskosten sind im Wesentlichen: Gebühren der jeweiligen Gemeinde für Wasser, Kanalisation und Müllabfuhr sowie Grundsteuer. Weiters gehören dazu die Kosten für Beleuchtung sowie gemeinschaftlich genutzte Anlagen und Einrichtungen, Versicherungen, Kosten für Rauchfangkehrer, Kanalräumung, Servicearbeiten und Hausbesorger.

Für Miete und Betriebskosten von Wohnungen müssen grundsätzlich 10 Prozent Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Die monatlichen Entgelte für Garagen und Abstellplätze sind mit 20 Prozent Umsatzsteuer belastet.

Im Wohnungseigentumsgesetz ist die genaue Form der Betriebskostenabrechnung nicht geregelt und obliegt daher der Willensbildung der Eigentümergemeinschaft. Sollte kein gegenteiliger Eigentümerbeschluss vorliegen, erfolgt die Abrechnung analog jener für Mietwohnhausanlagen.




Hausordnung

Gemeinsam mit dem Mietvertrag erhält jeder MieterIn eine Hausordnung. Diese regelt das Verhältnis der BewohnerInnen untereinander sowie das Verhalten in den Allgemeinbereichen der Wohnhausanlage und soll zu einem reibungslosen Zusammenleben aller HausbewohnerInnen beitragen. Die Hausverwaltung sieht in der Hausordnung kein Instrument zur willkürlichen Einschränkung Ihrer MieterInnen, vielmehr soll damit das Verständnis für die Bedürfnisse der übrigen HausbewohnerInnen gefördert und bewußt gemacht werden, dass das Wohnen in mehrgeschossigen Bauten ein besonderes Maß an Rücksichtnahme und Toleranz seitens aller BewohnerInnen erfordert.

Jede noch so ambitionierte und detaillierte Hausordnung kann nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sich die HausbewohnerInnen ihrer Eigenverantwortung für ein gedeihliches Zusammenleben bewußt sind und die Hausordnungsregeln angenommen und gelebt werden.

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Hausordnung - 167 kB




Was versteht man unter Mietwohnung mit Kaufoption?

Unter einer Mietwohnung mit Kaufoption versteht man eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Mietwohnung, welche vom Mieter bzw. Nutzungsberechtigten nach insgesamt zehnjähriger Mietdauer (gerechnet ab Erstbezug) erworben werden kann, wenn neben dem monatlichen Entgelt vom Nutzungsberechtigten auch Eigenmittel bzw. Finanzierungsbeiträge von mehr als € 50,00 je m² Nutzfläche eingehoben worden sind.




Energieausweis

Hier finden Sie einige wichtige Informationen rund um das Thema “Energieausweis”.

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Informationen zum Energieausweis - 668 kB




Wohnbauhilfe

Wohnen ist ein wesentliches Grundbedürfnis des Menschen. Die Wohnunterstützung soll dabei helfen, den Zugang zu Wohnraum für alle Menschen in der Steiermark möglich zu machen.

Hier finden Sie weitere Informationen